APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind wir im Not­dienst generell ange­halten, nur kleine Packungen abzu­geben?

Wir diskutieren derzeit Folgendes: Sind wir im Not­dienst generell dazu ange­halten, un­bedingt eine N1-Größe abzu­geben, wenn ausdrück­lich eine N2-Größe verordnet wurde?

In unserem jüngsten Fall erhielten wir an einem Sonn­tag eine Verordnung vom Städtischen Klinikum über „Clexane 40 mg s.c. 1x1 mit sterilem Alkohol-Tupfer N2 >>Dj<<“.

Dürfen wir diese Packung so ab­geben oder müssen wir die Menge kürzen?

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