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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Sind wir im Notdienst generell angehalten, nur kleine Packungen abzugeben?
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Wir diskutieren derzeit Folgendes: Sind wir im Notdienst generell dazu angehalten, unbedingt eine N1-Größe abzugeben, wenn ausdrücklich eine N2-Größe verordnet wurde?
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In unserem jüngsten Fall erhielten wir an einem Sonntag eine Verordnung vom Städtischen Klinikum über „Clexane 40 mg s.c. 1x1 mit sterilem Alkohol-Tupfer N2 >>Dj<<“.
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Dürfen wir diese Packung so abgeben oder müssen wir die Menge kürzen?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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