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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Menge verordnet, keine Packung im Handel – was nun?
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Wir haben ein Papierrezept zulasten der BARMER erhalten. Verordnet ist „Clarithromycin 500 mg 30 Stück“. Nach unserer Einschätzung ist das eine unklare Verordnung, da es keine Abpackung mit 30 Stück gibt und die größte Messzahl laut Packungsgrößenverordnung überschritten ist.
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Gibt es eventuell auch für diesen Fall derzeit Ausnahmen, sodass wir hier aus 10 Stück und 20 Stück stückeln könnten, oder muss der Arzt eine Verordnung über 1 x 20 und 1 x 10 Stück ausstellen?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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