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Zurzeit erreichen uns vermehrt Meldungen über Retaxationen von E-Rezepten durch gesetzliche Krankenkassen. Die Begründung: Die Abgabe der Arzneimittel erfolgte nicht fristgerecht innerhalb von 28 Tagen. Bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Vorgabe besteht in der Regel kein Vergütungsanspruch, sodass die Fristwahrung bzw. eine entsprechende Dokumentation besonders wichtig sind. Welche gesetzliche Grundlage greift hier? Sind die Rezepte noch zu retten?
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