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In den meisten Fällen ist die Apotheke bei Arzneimittelrezepten verpflichtet, rabattierte bzw. preisgünstige Alternativen zu recherchieren und abzugeben. Das geben die rechtlichen Rahmenvorgaben so vor. Dass dies nicht in jedem Fall unkritisch ist, liegt auf der Hand. Für bestimmte Wirkstoffe gibt es daher ein allgemeines Austauschverbot. Sind Sie dazu auf dem aktuellen Stand?
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