 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
Ist bei einer Preisankerüberschreitung eine ärztliche Rücksprache nötig?
|
|
Wir haben eine Frage zur Dokumentation bei Preisankerüberschreitung und Pharmazeutischen Bedenken. Bei einem Rezept über ein bestimmtes Atorvastatin-Generikum müssen wir austauschen, da ansonsten die Compliance gefährdet wäre. Wir würden mit der Sonder-PZN und Faktor 9 dokumentieren. Allerdings wird dann bei der Rezeptkontrolle folgender Verbesserungsvorschlag angezeigt:
„Bitte ärztliche Rücksprache bei Verletzung des Preisankers aufgrund sonstiger Bedenken als Rezeptänderung dokumentieren. Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrem Warenwirtschaftssystem.“
|
|
Muss demnach eine ärztliche Rücksprache bei Preisankerüberschreitung nun dokumentiert werden, wenn es Rabattverträge gibt? Wir dachten, das sei nicht nötig.
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: vege – stock.adobe.com
|