APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rabattierte Allergie­lösung weicht deut­lich von ver­ordneter Gesamt­menge ab

Uns liegt eine Ver­ordnung über eine Allergie­lösung N2 2 x 5 ml vor. Der Rabatt­artikel ist dann aber N2 1 x 5 ml.

Dürfen wir, um dem tat­sächlichen Bedarf der Patientin gerecht zu werden und der Ver­ordnung zu entsprechen, 2 x den Rabatt­artikel N2 mit 1 x 5 ml ab­geben?

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