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Retaxfalle Biologika

Für bio­techno­logisch herge­stellte Arznei­mittel gibt es genaue Vor­gaben für einen Aus­tausch in der Apotheke. Trotz zahlreicher Diskussionen zu einem allge­meineren, automa­tischen Aus­tausch auch in der Apotheke haben bisher die Vorgaben des Rahmen­vertrags weiter­hin Bestand, die einen Aus­tausch nur dann erlauben, wenn Biologika in Anlage 1 des Rahmen­vertrags als aus­tausch­bar definiert sind. Voraussetzung für eine korrekte Abgabe­ent­scheidung ist eine ein­deutig spezifizierte Ver­ordnung durch die ver­ordnende Person. Außerdem ist eine Doku­mentation auf dem Rezept uner­lässlich, selbst wenn letzt­lich ein Rabatt­arznei­mittel abge­geben wird.

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