APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Arznei­mittel ohne Norm­kenn­zeichen

Uns wurde ein E-Rezept über Urapidil Retard 30 mg N1 mit dem Kosten­­träger LKK Hessen (IK: 105508787) vor­gelegt. Für diesen Wirk­stoff ist jedoch kein Fertig­­arznei­­mittel im Handel verfüg­bar, das N1 oder N2 trägt. Die kleinste erhält­liche Packungs­­größe umfasst 50 Tabletten.

Gemäß der Packungs­­größen­­ver­ordnung ist der Wirk­stoff Urapidil selbst nicht fest­ge­legt, sondern fällt unter die Gruppe der Anti­­hypertonika. Die auf dem Rezept ange­­gebene Menge ent­spricht einer Menge zwischen den Packungs­­größen N1 und N2.

Ist es möglich, die kleinste verfüg­bare Packung (50 Tabletten) abzu­geben und dies ent­­sprechend auf dem Rezept zu vermerken, da eine N1-Packung auf dem Markt nicht verfügbar ist? Ist vor der Abgabe eine Rück­­sprache mit dem Arzt zu halten?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com