Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Botendienst

Der Boten­dienst der Apotheken vor Ort ist auf Kunden­wunsch laut Apotheken­betriebs­ordnung schon länger grund­sätzlich zulässig. Eine aus­reichende Beratung – gegebenen­falls bei der Aus­lieferung des Arznei­mittels – muss jedoch sicher­ge­stellt werden. Mit Inkraft­treten des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kann bei der Abgabe von ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln per Boten­dienst je Liefer­ort und -tag ein Zu­schlag von 2,50 Euro zzgl. MwSt. abge­rechnet werden. Wurde der Liefer­service früher vor allem alten und immo­bilen Patientinnen und Patienten ange­boten, erwarten heute fast alle Kundinnen und Kunden, ein nicht sofort vorrätiges Arznei­mittel ge­schickt zu bekommen. Doch dies ist auch eine Chance der Vor-Ort Apotheken, da diese im Gegen­satz zur Versand­apotheke meist schon am selben Tag liefern können und nicht erst am Folge­tag.

Mittlerweile kann der Boten­dienst auch auf externe Unter­nehmen über­tragen werden, wie z. B. dem branchen­internen, von einem Apotheker gegründeten Unter­nehmen E-Boten.DE GmbH oder neuer­dings über Lieferando, das eine Zu­stellung inner­halb von 45 Minuten in mehr­eren großen Städten anbietet. Das ist definitiv schneller als jede Versand­apotheke aus dem EU-Ausland.

Uns interessiert dazu folgende Frage:

Können Sie sich vor­stellen, Ihren Boten­dienst extern organisieren und durch­führen zu lassen?

Ja, das mache ich auch bereits.
Ja, das könnte ich mir vorstellen.
Nein, unser Boten­dienst sollte der Kund­schaft und uns persönlich bekannt sein.
Nein, wir bieten keinen Boten­dienst an.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com