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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Botendienst
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Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist auf Kundenwunsch laut Apothekenbetriebsordnung schon länger grundsätzlich zulässig. Eine ausreichende Beratung – gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels – muss jedoch sichergestellt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kann bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln per Botendienst je Lieferort und -tag ein Zuschlag von 2,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Wurde der Lieferservice früher vor allem alten und immobilen Patientinnen und Patienten angeboten, erwarten heute fast alle Kundinnen und Kunden, ein nicht sofort vorrätiges Arzneimittel geschickt zu bekommen. Doch dies ist auch eine Chance der Vor-Ort Apotheken, da diese im Gegensatz zur Versandapotheke meist schon am selben Tag liefern können und nicht erst am Folgetag.
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Mittlerweile kann der Botendienst auch auf externe Unternehmen übertragen werden, wie z. B. dem brancheninternen, von einem Apotheker gegründeten Unternehmen E-Boten.DE GmbH oder neuerdings über Lieferando, das eine Zustellung innerhalb von 45 Minuten in mehreren großen Städten anbietet. Das ist definitiv schneller als jede Versandapotheke aus dem EU-Ausland.
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Uns interessiert dazu folgende Frage:
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Können Sie sich vorstellen, Ihren Botendienst extern organisieren und durchführen zu lassen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 100 DAPs gutgeschrieben.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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