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Gut vorbereitet durch den Herbst mit Spikevax® JN.1
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Der an die Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff steht als einziger mRNA-Impfstoff in der 50-μg-Fertigspritze bereit. Der Impfstoff ist in der Arzt- und Apothekensoftware hinterlegt und kann als praktische 1er-Packung mit der PZN 19392072 auf Privatrezept verordnet und bestellt werden.
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Eine tägliche Bestellung ist über Ihren Großhändler möglich.
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Quick Facts zu Spikevax® JN.1:
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- In der Fertigspritze verfügbar1
- Angepasst an die SARS-CoV-2-Variante JN.11
- 24 h Verwendbarkeit bei 8 °C bis 25 °C1,#
- Höchstdosierter mRNA-Impfstoff1,2
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Wichtige Information zu Apothekenzuschlägen bei COVID-19-Impfstoffen im Vergleich
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Für vom Bund beschaffte COVID-19-Impfstoffe gelten spezielle Zuschlagsregelungen gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 421 SGB V). Anders verhält es sich mit Impfstoffen, die nicht vom Bund stammen. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung (§ 3 AMPreisV).3,4,*
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Wie sich diese Unterschiede konkret auf Ihre Abrechnung auswirken, erfahren Sie hier:
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Bitte konsultieren Sie vor der Verabreichung die Spikevax® JN.1 Fachinformation.
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# Nach Entnahme aus der Kühlung
* Stand 24. September 2024
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Referenzen:
1 Fachinformation Spikevax® JN.1 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://assets.modernatx.com/spikevax-jn.1-smpc-de.pdf
2 Robert Koch-Institut (RKI). Epidemiologisches Bulletin 02/2024 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf
3 Sozialgesetzbuch V, § 421 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__421.html
4 Arzneimittelpreisverordnung, § 3 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__3.html
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DE-COV-2400047
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