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Gut vorbereitet durch den Herbst mit Spikevax® JN.1

Der an die Variante JN.1 ange­passte COVID-19-Impf­stoff steht als einziger mRNA-Impf­stoff in der 50-μg-Fertig­spritze bereit. Der Impfstoff ist in der Arzt- und Apotheken­software hinter­legt und kann als praktische 1er-Packung mit der PZN 19392072 auf Privat­rezept verordnet und bestellt werden.

Eine tägliche Bestellung ist über Ihren Groß­händler möglich.

Quick Facts zu Spikevax® JN.1:

  • In der Fertig­­spritze verfüg­bar1
  • Angepasst an die SARS-CoV-2-Variante JN.11
  • 24 h Verwend­bar­keit bei 8 °C bis 25 °C1,#
  • Höchst­­dosierter mRNA-Impf­­stoff1,2

Wichtige Information zu Apothekenzuschlägen bei COVID-19-Impfstoffen im Vergleich

Für vom Bund beschaffte COVID-19-Impf­stoffe gelten spezielle Zuschlags­regelungen gemäß Sozial­gesetz­buch V (§ 421 SGB V). Anders verhält es sich mit Impf­stoffen, die nicht vom Bund stammen. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung (§ 3 AMPreisV).3,4,*

Wie sich diese Unter­schiede konkret auf Ihre Ab­rechnung aus­wirken, erfahren Sie hier:

Mehr erfahren

Bitte konsultieren Sie vor der Verab­reichung die Spikevax® JN.1 Fach­information.

# Nach Entnahme aus der Kühlung
* Stand 24. September 2024

Referenzen:
1 Fachinformation Spikevax® JN.1 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://assets.modernatx.com/spikevax-jn.1-smpc-de.pdf
2 Robert Koch-Institut (RKI). Epidemio­logisches Bulletin 02/2024 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf
3 Sozialgesetzbuch V, § 421 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__421.html
4 Arzneimittelpreisverordnung, § 3 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__3.html

DE-COV-2400047