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Nach einer telemedizinischen Konsultation haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Arzneimittel zu verschreiben – entweder per GKV-E-Rezept oder auf einem Privatrezept. Vor allem letztere, insbesondere für Medizinalcannabis, erscheinen immer häufiger in Apotheken. Die Apothekerkammer Berlin hat nun wichtige Hinweise veröffentlicht, wie Apotheken mit diesen Privatrezepten umgehen sollten.
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