APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?

Uns liegt ein Entlass­rezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der AOK Rhein­land/Hamburg vor.

In allen Gesetzes­texten wird immer auf die Packungs­größen­ver­ordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arznei­mittel keine kleinere Packung.

Können wir die N2-Packung nun abgeben?

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