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Im Mai 2022 hatte die Schiedsstelle über die konkreten Leistungen und die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen entschieden, sodass Apotheken seit Juni 2022 fünf pharmazeutische Dienstleistungen vergütet bekommen. Der GKV-Spitzenverband war mit der Höhe der Vergütung jedoch nicht einverstanden und reichte Klage ein. Dieser Klage folgte die KV Hessen, die um die ärztliche Therapieentscheidung fürchtete.
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