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Klagen gegen pDL abgewiesen

Im Mai 2022 hatte die Schiedsstelle über die konkreten Leistungen und die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen entschieden, sodass Apotheken seit Juni 2022 fünf pharmazeutische Dienstleistungen vergütet bekommen. Der GKV-Spitzenverband war mit der Höhe der Vergütung jedoch nicht einverstanden und reichte Klage ein. Dieser Klage folgte die KV Hessen, die um die ärztliche Therapieentscheidung fürchtete.

Am vergangenen Mittwoch wiesen die Richter am LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam beide Klagen ab – sehr zur Freude der Apothekerinnen und Apotheker.

Zwar wurde für beide Verfahren eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen, womit von Seiten der KV Hessen jedoch nicht zu rechnen sei. Der GKV-Spitzenverband möchte zunächst die schriftliche Begründung abwarten.