Nachdem in der vergangenen Woche die Krankenhausreform im Bundestag verabschiedet wurde, steht nun das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit an, das in einigen Punkten auch die Apotheken betrifft: So könnten Skonti wieder zugelassen werden oder das Impfangebot in Apotheken erweitert werden. Ein neuer Paragraf im SGB V soll die Möglichkeiten „favorisierter Apotheken“ regeln: Pflegebedürftige Patientinnen und Patienten könnten dann per Anruf oder Mail eine zuvor von ihnen ausgewählte und beauftragte Apotheke legitimieren, auf E-Rezepte auch ohne eGK oder Token zuzugreifen.
Uns interessiert zur favorisierten Apotheke heute:
Wie stehen Sie zu den Möglichkeiten und Risiken der favorisierten Apotheke?