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Neben den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern benötigen auch Angehörige der Facharztgruppen Anästhesie, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie keine Vorabgenehmigung der Krankenkassen mehr. Ebenso können Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen mit bestimmten Zusatzbezeichnung wie Geriatrie oder Palliativmedizin ohne Vorabgenehmigung Cannabis verordnen.
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