Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für die Apotheken?
Ein Bericht aus der Praxis
Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Dronabinol und Medizinalcannabis fallen somit nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes.
Verschreibungen müssen nun auf Muster-16- bzw. E-Rezepten erfolgen. Während sich für Apotheken der bürokratische Aufwand verringert haben dürfte, fällt auch der BtM-Zuschlag weg.
Ist das neue Gesetz also eine Erleichterung oder doch der gleiche Aufwand für weniger Geld? DAP hat mit Dr. Stephanie Spahn, Inhaberin der Fähren-Apotheke, gesprochen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bisher konkret verändert hat.
Dr. Stephanie Spahn zusammen mit ihrem Bruder Michael Thiebes, Fähren-Apotheke OHG in Niederkassel