INTERVIEW

Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für die Apotheken?

Ein Bericht aus der Praxis

Seit dem 1. April ist das Cannabis­gesetz in Kraft. Dronabinol und Medizinal­cannabis fallen somit nicht mehr unter die Vor­schriften des Betäubungs­mittel­gesetzes.

Verschreibungen müssen nun auf Muster-16- bzw. E-Rezepten erfolgen. Während sich für Apotheken der büro­kratische Auf­wand ver­ringert haben dürfte, fällt auch der BtM-Zuschlag weg.

Ist das neue Gesetz also eine Erleich­terung oder doch der gleiche Auf­wand für weniger Geld? DAP hat mit Dr. Stephanie Spahn, Inhaberin der Fähren-Apotheke, gesprochen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bisher konkret verändert hat.

Dr. Stephanie Spahn zusammen mit ihrem Bruder Michael Thiebes, Fähren-Apotheke OHG in Niederkassel


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