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Einige Vor-Ort-Apotheken haben sich bereits dazu entschieden, das CardLink-Verfahren in ihrer Apotheke anzubieten, um so Patientinnen und Patienten die Technologie zur Verfügung stellen, die es ermöglicht, E-Rezepte ortsunabhängig mittels Versichertenkarte abzurufen. Eine Pflicht, diesen vierten Einlöseweg neben Gematik-App, Ausdruck und Stecken der eGK in der Apotheke anzubieten, gibt es allerdings nicht. Das kann jede Apotheke für sich entscheiden.
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