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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Liefer­eng­pässe bei Antibiotika­säften

Sicher erinnern Sie sich noch an die Liefer­eng­pässe des ver­gangenen Jahres, als keine Anti­biotika­säfte für Kinder zu bekommen waren. Damit die kleinen Patientinnen und Patienten gut ver­sorgt werden konnten, haben viele Unter­nehmen damals schnell gehandelt.

Im Rahmen der §§ 79 Abs. 5, 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG (gestattete Ware) wurden aus unter­schiedlichen Ländern anti­biotika­haltige Säfte importiert und je nach Bedarf mit deutschen Packungs­beilagen sowie Dosier­hilfen versehen. Die Ausnahme­reglung, im Ausland zuge­lassene Anti­biotikasäfte in Deutsch­land in den Verkehr bringen zu dürfen, hat aufgrund des auch für diesen Winter erwarteten hohen Bedarfs nach wie vor Bestand.

Unsere Frage lautet daher:

Besteht bei Ihnen jetzt schon die Bereit­schaft, importierte Anti­biotika­säfte zu bestellen, um drohenden Liefer­eng­pässen vorzu­beugen?

Ja, weil der Gesetz­geber die Rabatt­verträge letztes Jahr aufge­hoben hat.
Ja, denn ich möchte besorgten Eltern keine Absage mehr erteilen müssen.
Nein, die Menge einer sinn­vollen Bevor­ratung mit Anti­biotika­säften lässt sich nur schwer ab­schätzen und ich habe Sorge, dass die Ware nicht erstattet wird.
Nein, da ich nicht wissen kann, welches Produkt genau in der kommenden Winter­saison benötigt wird.

» Zum Merkblatt „Zubereitung von Antibiotika­säften“

Denken Sie auch an die Bevor­ratung von Antibiotika in der festen Darreichungs­form.

» Zum Bestellblatt mit z. B. Antibiotika von PUREN Pharma

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com