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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Lieferengpässe bei Antibiotikasäften
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Sicher erinnern Sie sich noch an die Lieferengpässe des vergangenen Jahres, als keine Antibiotikasäfte für Kinder zu bekommen waren. Damit die kleinen Patientinnen und Patienten gut versorgt werden konnten, haben viele Unternehmen damals schnell gehandelt.
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Im Rahmen der §§ 79 Abs. 5, 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG (gestattete Ware) wurden aus unterschiedlichen Ländern antibiotikahaltige Säfte importiert und je nach Bedarf mit deutschen Packungsbeilagen sowie Dosierhilfen versehen. Die Ausnahmereglung, im Ausland zugelassene Antibiotikasäfte in Deutschland in den Verkehr bringen zu dürfen, hat aufgrund des auch für diesen Winter erwarteten hohen Bedarfs nach wie vor Bestand.
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Unsere Frage lautet daher:
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Besteht bei Ihnen jetzt schon die Bereitschaft, importierte Antibiotikasäfte zu bestellen, um drohenden Lieferengpässen vorzubeugen?
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» Zum Merkblatt „Zubereitung von Antibiotikasäften“
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Denken Sie auch an die Bevorratung von Antibiotika in der festen Darreichungsform.
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» Zum Bestellblatt mit z. B. Antibiotika von PUREN Pharma
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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