APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Widerspruch bei Stück­zahl und Norm­größe – was ist für die Belieferung relevant?

Uns liegt eine Freitext-Verordnung über „Clinda-Saar 600 mg N1 (15 Tbl.)“ vor.
15 Stück tragen keine Normgrößenbezeichnung – wir würden uns dennoch an der angegebenen Stückzahl orientieren und eine Packung mit 15 Stück abgeben.

Ist das korrekt?

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