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In der vergangenen Woche berichteten wir von einer Retax, die uns in dieser Form zum ersten Mal bekannt wurde: In einer Apotheke wurde zunächst ein E-Rezept und einen Tag später ein Papierrezept eingelöst. Beide Rezepte waren formal ordnungsgemäß ausgestellt und fristgerecht vorgelegt worden – dennoch folgte die Retax mit der Begründung „vermutete Doppelabrechnung“.
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