APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie berechnet man Mehrkosten bei einer Stückelung?

Wir haben ein Rezept über Orfiril long 300 mg 200 Kapseln zulasten der DAK (105830016) erhalten. Laut Hersteller sind diese erst Ende des Jahres wieder liefer­bar, die 100er-Packung hat keinen Liefer­termin. Lieferbar sind nur Orfiril long 150 mg 100 Kapseln – wir würden also 4 x 100 St. der Stärke zu 150 mg stückeln. Der Betrag der Zu­zahlung ist klar: 5 Euro, die sich aus dem ver­ordneten Präparat ergeben.

Doch wie ist die Lage bei den Mehr­kosten? Für die verordnete Packung wären es 5 Euro Mehrkosten. Stückelt man wie zuvor geschildert, belaufen sich die Mehr­kosten auf 19,96 Euro. Was müssen wir dem Patienten in Rechnung stellen?

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