AKTUELLE RETAXFALLE

Nullretax für Cannabisrezeptur

Nachweispflicht für den Einkaufspreis

Eine Apotheke, die regel­mäßig Cannabis­präparate abgibt, berichtete uns kürzlich von der Retax eines Rezeptes über ein Cannabis­extrakt. Zentraler Punkt war der Apotheken-EK, der Basis für die Preis­berechnung ist. Da die GKV diesen nicht nach­voll­ziehen konnte, wurde auf null retaxiert.

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