Novartis Pharma GmbH informiert

Bei Abgabe von Interferon beta-1b auf Rabattverträge achten!

Interferon beta-1b ist ein biotechnologisch hergestellter Arzneistoff, der als Basistherapeutikum zur Therapie der Multiplen Sklerose (MS) eingesetzt wird. Mit Extavia® und Betaferon® sind zwei Präparate erhältlich, die laut Anlage 1 des Rahmenvertrages als wirkstoffidentisch und somit als austauschbar gelten.

Da die beiden Präparate nicht über dieselbe Rabattvertragsabdeckung verfügen, ist bei der Abgabe in der Apotheke die jeweilige Rabattvertragssituation zu überprüfen.

Verordnungsbeispiel: Betaferon 250 µg/ml 14 St., Krankenkasse: AOK Hessen

In der Apothekensoftware werden verschiedene Abgabealternativen angezeigt:

Stand Lauer Taxe: 01.09.2014


Einziger Rabattartikel für die betreffende Krankenkasse ist Extavia® von Novartis Pharma. Obwohl dieses eine andere Stückzahl als die verordnete Betaferon®-Packung enthält, ist ein Austausch zulässig, da beide Packungsgrößen – sowohl 14 als auch 15 Stück – in den gültigen N2-Bereich fallen:

Aufgrund des Rabattvertrags ist Extavia® von Novartis vorrangig abzugeben. Bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels ohne entsprechende Begründung droht der Apotheke eine Null-Retaxation.

» Hier finden Sie alle aktuellen Rabattverträge zu Extavia®

» Fachinformation Extavia®