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Lösung der Abgabefrage des Monats Juli

Thema: Erstattungsfähigkeit eines Melatonin-Arzneimittels

Im Juli fragten wir in der Abgabe­frage des Monats, wie Sie bei einer Ver­ordnung über das Melatonin-Arznei­mittel Mellozzan® vor­gehen, das für einen 16-jährigen Jugend­lichen ausge­stellt wurde. Die Apotheken-EDV warnt bei der Eingabe mit dem Hinweis „Life­style-Arznei­mittel (Erstattungs­aus­schluss mit Aus­nahmen)“.

Die Lösung ist, dass Sie das Rezept trotz der Warnung wie verordnet ab­rechnen und den Jugend­lichen zulasten der GKV ver­sorgen können.

© DAP


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