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Zukünftig zählt die Meningokokken-B(MenB)-Impfung für Säuglinge ab 2 Monaten und Kinder zu den Kassenleistungen. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) im Januar 2024 die Empfehlung ausgesprochen hatte, beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März, die Impfung gegen Meningokokken B in die Schutzimpfungs-Richtlinie und somit in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen.
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