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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Rezeptur mit nichtverschreibungspflichtigem Wirkstoff zulasten der GKV abrechenbar?
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Immer wieder bekommen wir Verordnungen mit folgender Rezeptur im Rahmen einer Chemotherapie vorgelegt:
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0,1 % Lidocain in Glandomed Mundspüllösung.
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Ist diese Rezeptur zulasten der GKV abrechnungsfähig? Lokalanästhetika sind nicht in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie gelistet und somit ist die Rezeptur unserer Auffassung nach von der Versicherten selbst zu bezahlen. In der Arztpraxis erhielt die Patientin nun mehrmals den Hinweis, dass die Rezeptur erstattungsfähig sei.
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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