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Kürzlich war in der Fachpresse über erste Retaxationen von in Apotheken durchgeführten Schutzimpfungen zu lesen, offensichtlich handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle: Auch beim DAP-Team ging eine Nachricht über eine solche Retax ein. Der Retaxgrund ist jeweils ein rein formaler: Es wird moniert, dass nicht der vollständige Name der impfenden Person auf dem zur Abrechnung herangezogenen Sonderbeleg angegeben ist.
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