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AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall: Mehrkosten bei einer BG-Verordnung

Ob Mehrkosten zulasten einer Kranken­kasse abge­rechnet werden dürfen, ist keine unbe­kannte Frage in der täglichen Apotheken­praxis. In der Regel gibt es bei gesetzlichen Kranken­kassen keine Möglichkeit, der Kasse die Mehr­kosten in Rechnung zu stellen – nur wenn Rabatt­vertrags­artikel nicht liefer­bar sind und deswegen als einzige Alternative die Abgabe eines mehr­kosten­pflichtigen Arznei­mittels bleibt, ist die Abrechnung erlaubt. Ansonsten müssen die Ver­sicherten die Mehr­kosten leider selbst tragen (und können gegeben­enfalls versuchen, diese in Eigen­regie der Kranken­kasse in Rechnung zu stellen).

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