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Ob Mehrkosten zulasten einer Krankenkasse abgerechnet werden dürfen, ist keine unbekannte Frage in der täglichen Apothekenpraxis. In der Regel gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen keine Möglichkeit, der Kasse die Mehrkosten in Rechnung zu stellen – nur wenn Rabattvertragsartikel nicht lieferbar sind und deswegen als einzige Alternative die Abgabe eines mehrkostenpflichtigen Arzneimittels bleibt, ist die Abrechnung erlaubt. Ansonsten müssen die Versicherten die Mehrkosten leider selbst tragen (und können gegebenenfalls versuchen, diese in Eigenregie der Krankenkasse in Rechnung zu stellen).
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