Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: AntiparkinsonmittelParkinsonpatienten müssen individuell auf die optimale Medikation eingestellt werden. Zudem muss mit dem unaufhaltsamen Fortschreiten der Erkrankung die medikamentöse Behandlung regelmäßig durch einen Facharzt angepasst werden. |