Dürfen bei einer Original-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz nur namensgleiche Präparate abgegeben werden?
Stimmt es, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz bedeutet, dass das Medikament den gleichen Namen tragen muss und dann aus dieser Gruppe das Präparat mit einem möglichst günstigen GKV-Preis abzugeben ist?