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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung für die prophylaktische Anwendung von Beyfortus (Nirsevimab) ausgesprochen, einem monoklonalen Antikörper, der alle Neugeborenen und Säuglinge vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt nun klar: Ein Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte kann nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden.
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