Uns wurde eine Verordnung über eine Gardasil-Fertigspritze für einen 2010 geborenen Jugendlichen vorgelegt, versichert bei der Techniker Krankenkasse – auf einem Muster-16-Rezept.
Können wir dieses Rezept bedenkenlos beliefern oder müsste die Impfung auf einem Privatrezept verordnet werden, das dann vom Patienten zur Rückerstattung bei seiner Krankenkasse eingereicht wird?