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Wegen Nichtlieferbarkeit müssen wir den Preisanker bei einer Verordnung überschreiten. Es ist ein E-Rezept, daher sind wir unsicher: Wie muss in diesem Fall die Dokumentation auf der Verordnung erfolgen, in „E-Rezept Änderung“, in „E-Rezept Dokumentation“ oder gar nicht?
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