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Erst am 10.06.2022 wurde der Schiedsspruch bekanntgegeben, der die konkrete Ausgestaltung und Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) beinhaltet, obwohl diese bereits Ende 2020 im SGB V verankert wurden. Die Schiedsstelle legte fest, dass die pDL in der Apotheke mit der ärztlichen Leistungserbringung vergleichbar seien und sich die Vergütung demnach auch an dem bereits bestehenden Katalog orientiert.
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