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In die Diskussion um die Versorgung von Kindern mit den benötigten Arzneimitteln kam letztes Jahr mit dem ALBVVG Bewegung: Es wurde unter anderem festgelegt, dass es für Kinderarzneimittel, die aus Sicht des BfArM aufgrund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind, keine Festbeträge mehr geben soll. Damit soll es für die Hersteller wieder wirtschaftlicher werden, Arzneimittel in diesem Segment auf den Markt zu bringen bzw. im Markt zu halten.
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