Ist „Arzt“ als Angabe zur Berufsbezeichnung ausreichend?
Wir haben hier in der Nähe eine Arztpraxis, die mittlerweile die allermeisten Rezepte als E-Rezept ausstellt. Allerdings ist als Berufsbezeichnung oft einfach nur „Arzt“ bzw. „Ärztin“ angegeben. Eine nähere Definition gibt es nicht.