APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Alternativpäparat bei Nicht­verfüg­bar­keit liegt über Fest­betrag – wer trägt die Mehr­kosten?

Es wurde Salbuhexal DA Doppelpack (PZN 01417707) verordnet, dieser ist jedoch nicht lieferbar. Verfügbar ist allein ein Einzel­pack Albuterol (PZN 19267929), der über dem Fest­betrag liegt.

Dürfen wir in diesem Fall zwei Packungen Albuterol (es gibt keine Doppel­packung) ohne Mehr­kosten zulasten des Patienten auf diese Verordnung abgeben? Falls ja, was muss genau doku­mentiert werden und muss der Patient die gesetz­liche Zuzahlung zweimal leisten?

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