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In der 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurden gleich drei Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen, darunter auch ein weiteres Triptan. Das Antibiotikum Nifuroxazid darf hingegen nur noch nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden.
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