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Um Entlassrezepte ist es seit Bekanntwerden der verschiedenen Friedenspflichten etwas ruhiger geworden, doch vor allem bei Primärkassen sollte regelmäßig geprüft werden, ob der ausgesprochene Retaxverzicht weiterhin gültig oder gegebenenfalls ausgelaufen ist. Für Ersatzkassen gilt die Friedenspflicht bis zum Jahresende.
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