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Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln müssen Apotheken nun wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kriterien zur automatischen Substitution von Biologika in Apotheken im Juni 2023 beschlossen – nun sind sie in Kraft getreten.
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