APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine unklare Verordnung heilbar?

Wir haben eine Verordnung erhalten, bei der die Stück­zahl und PZN nicht über­ein­stimmen. Verordnet sind „Acic 400 70 St. PZN: 4887721“, die PZN gehört aber zu der Packungs­größe mit 35 Stück. Es ist eine unklare Verordnung.

Dürfen wir dies dokumentieren und trotzdem 70 Stück abgeben?

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