APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind Homöopathika für Kinder erstattungs­fähig?

Uns erreichte eine Verordnung über homöo­pathische Arznei­mittel für ein Kind zulasten einer GKV.
Es handelt sich um Sulfur D12 Globuli und Calcium Carbonicum D12 Globuli.

Dürfen wir diese mit der GKV abrechnen? Apothekenpflichtige Arznei­mittel zählen ja als Kassen­leistung für Kinder – aber gilt dies auch, wenn es sich dabei um Homöopathika handelt?

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