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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Sind Homöopathika für Kinder erstattungsfähig?
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Uns erreichte eine Verordnung über homöopathische Arzneimittel für ein Kind zulasten einer GKV.
Es handelt sich um Sulfur D12 Globuli und Calcium Carbonicum D12 Globuli.
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Dürfen wir diese mit der GKV abrechnen? Apothekenpflichtige Arzneimittel zählen ja als Kassenleistung für Kinder – aber gilt dies auch, wenn es sich dabei um Homöopathika handelt?
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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
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