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Bei T-Rezepten gilt aufgrund der hohen Sicherheitsmaßnahmen bei den potenziell fruchtschädigenden T-Substanzen bekanntermaßen eine verkürzte Rezeptgültigkeit von 6 Tagen nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet, dass beispielsweise ein an einem Donnerstag ausgestelltes T-Rezept am darauffolgenden Mittwoch eingelöst und das verordnete Arzneimittel an die Patientin bzw. den Patienten ausgehändigt werden muss.
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