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AKTUELLE RETAXFALLE

Achtung bei der Bedruckung von T-Rezepten

Bei T-Rezepten gilt auf­grund der hohen Sicher­heits­maß­nahmen bei den poten­ziell frucht­schädigenden T-Substanzen bekannter­maßen eine verkürzte Rezept­gültig­keit von 6 Tagen nach dem Aus­stellungs­datum. Das bedeutet, dass beispiels­weise ein an einem Donners­tag ausge­stelltes T-Rezept am darauf­folgenden Mittwoch einge­löst und das verordnete Arznei­mittel an die Patientin bzw. den Patienten ausge­händigt werden muss.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com