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Seit Anfang des Jahres sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel per E-Rezept zu verordnen. Damit sind E-Rezepte mittlerweile fest im Apothekenalltag etabliert. Häufig kommen aber noch Fragen auf, wann bei E-Rezepten und Muster-16-Rezepten gleich oder anders verfahren werden muss. Es folgt ein kleiner exemplarischer Überblick.
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