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Rezeptur­hinweise für Cannabis-Zubereitungen über­arbeitet

Im NRF sind drei standardisierte Vorschriften mit Dronabinol enthalten: eine Inhalations­lösung, eine ölige Lösung zum Ein­nehmen sowie Kapseln mit einer Fett­schmelze-Füllung. Für Cannabidiol gibt es Vorschriften für eine Lösung zum Ein­nehmen und für Hart­kapseln. Nun wurde der Rezeptur­hinweis grund­legend über­arbeitet.

Die Rezeptur­hinweise ergänzen die NRF-Vorschriften. Der Abschnitt zur Her­stellung von Dronabinol-Kapseln wurde nun wesent­lich über­arbeitet.

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Konkret wurden die Angaben zur Dichte ange­passt, auch für das Dronabinol-Konzentrat 500 mg/ml als Rezeptur­substanz. Für Dronabinol wird eine Dichte von 1,04 g/ml ange­geben, für das Konzentrat 0,98 g/ml. Wichtig sind diese Angaben zur Ansatz­be­rechnung.

Des Weiteren gibt es jetzt einen über­arbeiteten Cannabidiol-Rezeptur­hinweis. Hier wird nun auch eine Wirk­stoff­kombi­nation mit Dronabinol beschrieben: eine ölige Lösung auf Basis Mittel­kettiger Triglyceride und Kapseln mit Fett­schmelze-Füllung. Die Her­stellung kann je­weils analog zu den Cannabidiol-Vor­schriften erfolgen.

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