RETAXFRAGE

Legalisierung von Cannabis – was ändert sich?

Mit Inkraft­treten des Cannabis­gesetzes fallen auch Cannabis-Zubereitungen in der Apotheke nicht mehr unter das Betäubungs­mittel­gesetz (BtMG). Seit dem 01.04.2024 muss auf ein Muster-16- oder ein E-Rezept verordnet werden. Viele Arzt­praxen konnten ihre Software­systeme noch nicht umstellen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese und weitere Hürden meistern.

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