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Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes fallen auch Cannabis-Zubereitungen in der Apotheke nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Seit dem 01.04.2024 muss auf ein Muster-16- oder ein E-Rezept verordnet werden. Viele Arztpraxen konnten ihre Softwaresysteme noch nicht umstellen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese und weitere Hürden meistern.
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