Norgine informiert

MOVICOL®:
Verlängerung der Verordnungsfähigkeit bis 27.01.2021 sichert GKV-Erstattung

Für sämtliche Norgine-Medizinprodukte ist am 28. Januar eine Verlängerung der Verordnungsfähigkeit in Kraft getreten:1

Produktname Neue Befristung der Verordnungsfähigkeit
ISOMOL®,
MOVICOL®,
MOVICOL® flüssig Orange,
MOVICOL® Junior aromafrei,
MOVICOL® Junior Schoko
 27. Januar 2021 

Die neue Befristung wird in den Softwaresystemen erst zum 01. Februar 2016 ausgewiesen.
Eine Beeinträchtigung der Erstattungsfähigkeit entsteht nicht, d. h. es kann eine lückenlose Abgabe auf Rezept erfolgen.

» Zum DAP-Service „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

1 nach Anlage V der AM-RL des G-BA, Beschlussdatum 12.01.2016