APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gültigkeit von T-Rezepten – ist das Vorlage­datum ent­scheidend?

Wir sind uns nicht sicher, in welcher Zeit ein T-Rezept be­liefert werden muss. In § 3a AMVV steht, dass eine ent­sprechende Ver­schreibung bis zu 6 Tage nach dem Aus­stel­lungs­datum gültig sei.

Bedeutet dies für uns, dass das Arz­nei­mittel bei Vor­lage der Ver­schreibung in der Apo­theke am letzten Tag der Gültig­keit noch be­stellt und am darauf­folgenden Tag abge­geben werden kann (oder auch noch später, falls der Patient es erst später abholt), oder müssen diese Rezepte tat­sächlich inner­halb von 6 Tagen be­liefert werden – also das Arznei­mittel inner­halb von 6 Tagen beim Patienten sein?

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