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Im Notdienst müssen akut Erkrankte oft eine Odyssee auf sich nehmen, um zunächst die behandelnde Notfallpraxis und anschließend die diensthabende Apotheke aufzusuchen. Ist dann das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig oder aufgrund der weiterhin andauernden Lieferengpässe gar nicht verfügbar, kann dies die Approbierten vor Herausforderungen stellen – denn die Vorgaben des Rahmenvertrags gelten auch im Notdienst. Eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt ist erfahrungsgemäß schwierig bis unmöglich und selbst dann, wenn diese letztlich erfolgreich ist und sogar ein neues Rezept bestellt werden kann, muss schließlich darauf geachtet werden, dass das Rezept auch wirklich an die Apotheke gesendet wird (wobei sich hier vielleicht wirklich Erleichterungen durch E-Rezepte ergeben könnten).
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