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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Milchpumpe auf Entlassrezept – welche Mietdauer darf abgerechnet werden?
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Letzte Woche haben wir ein Entlassrezept mit einer Verordnung über eine Milchpumpe mit folgendem Text erhalten: „Eine elektronische Milchpumpe mit Doppelpumpsystem, Indikation: Aufbau der Laktation, zur Miete“
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Eine Mietdauer ist auf dem Rezept nicht angegeben. Jetzt stellen wir uns die Frage, ob wir darauf 7 oder 28 Tage Miete abrechnen dürfen.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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